Marius Borg Høiby ist zuletzt in den Mittelpunkt eines großen Skandals geraten: Ihm werden mehr als 30 Straftaten vorgeworfen, darunter Vergewaltigung, Körperverletzung und Drogenbesitz, und er musste sich kürzlich vor Gericht verantworten. Im schlimmsten Fall droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe, was die norwegische Königsfamilie und die Öffentlichkeit schwer erschüttern würde.

Dabei wissen nur wenige, dass der König laut Artikel der norwegischen Verfassung das Recht auf Begnadigung Verurteilter hat – theoretisch gäbe es für Harald V. die Möglichkeit, nach der Urteilsverkündung einzugreifen. In der Praxis sind für eine Begnadigung in der Regel gewichtige Gründe erforderlich: hohes Alter, schwere Krankheit oder das Vorhandensein kleiner Kinder, deren Schicksal entscheidend von der Inhaftierung eines Elternteils abhängt. Hinzu kommt, dass der König und die Königin Marius seit seiner Kindheit persönlich kennen: Als er in die Familie von Mette-Marit kam, wurde er fast wie ein „Enkelkind“ betrachtet.

Dennoch wird die Wahrscheinlichkeit einer Begnadigung als sehr gering eingeschätzt: Weder Alter noch Krankheit noch andere übliche Gründe treffen hier zu, und die öffentliche Nutzung des königlichen Vorrechts könnte dem Ansehen der Monarchie schaden und als Schlag gegen die Rechte der Opfer aufgefasst werden. Daher ist trotz der persönlichen Verbindungen ein Schritt in Richtung Begnadigung unwahrscheinlich – das Risiko eines öffentlichen und politischen Skandals wäre zu groß.
